Vorsicht, die «grüne» Welle kommt

Die Regulatoren in den einzelnen EU-Staaten ziehen die Schraube an bei der Definition, was ein nachhaltiger Fonds ist. Damit wird sich die Farbpalette der grünen Finanzwelt stark verändern. Das hat auch Folgen für Schweizer Vermögensverwalter.

Vorsicht, die “grüne” Welle kommt
Nicolas Mougeot: 'Damit eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden kann, muss sie ein klares Umweltziel anstreben' (Quelle: Indosuez)

Die in den letzten Jahren sowohl in der Schweiz wie in Europa von den Aufsichtsbehörden unternommenen Anstrengungen für eine verstärkte Nachhaltigkeit der Finanzmärkte verdienen Anerkennung. Jedoch bleibt noch einiges zu tun, um die Lücke zwischen den Absichtserklärungen und ihrer Umsetzung zu schliessen.

Mit der “Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR” hat die Europäische Union 2021 ein Zeichen gesetzt. Die Verordnung regelt, wie Informationen zur Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und -Produkten darzustellen sind. Sie verpflichtet Fondsgesellschaften insbesondere dazu, Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Kriterien) offenzulegen und diese in ein Klassifizierungssystem einzuordnen – die berühmten “Artikel 8 und 9”. Mehr dazu später.

Kurz nach der Veröffentlichung der SFDR-Regulierung haben nicht wenige Vermögensverwalter einen Teil ihrer Fonds in die Kategorie der Impact-Produkte, also in die gerne als “dunkelgrün” bezeichnete Kategorie 9 eingestuft. Dies, weil die Fonds ein nachhaltiges Anlageziel gemäss den nicht-finanziellen ESG-Kriterien verfolgen. Interessant ist, dass, auch wenn dieses Jahr kein einziges der sogenannten nicht-finanziellen Kriterien verändert worden ist, hunderte wenn nicht gar einige tausend Fonds in die Kategorie 8 “umgetopft” werden. Anlagen dieser Kategorie weisen im Prinzip zwar ebenfalls Merkmale der Nachhaltigkeit auf, verfolgen aber kein explizites Impact-Ziel. Sie werden deshalb analog auch als “hellgrüne” ESG-Produkte bezeichnet.

Wie lässt sich nun diese Welle von “dunkelgrün” hin zu “hellgrün” erklären? Die eingangs erwähnten SFDR-Vorschriften verlangten bekanntlich von den Vermögensverwaltern und Fondsgesellschaften, ihre Produkte zu kategorisieren. Jedoch oblag die Prüfung, ob die Fonds in die richtige Kategorie zu liegen kamen, den Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder. Zudem enthält die Regulierung auch viel Raum für Interpretationen. Während also verschiedene Fondsgesellschaften bei einigen Kriterien bzgl. Nachhaltigkeit von Werten um die 80 oder 90 Prozent ausgingen, konnte es durchaus vorkommen, dass der Regulator dafür nun 100 Prozent vorsieht.

“In den nächsten Monaten wird deshalb die Farbpalette der grünen Finanzwelt eine ziemliche Veränderung erleben”

Damit eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden kann, muss sie ganz klar eine wirtschaftliche Aktivität verfolgen oder unterstützen, die die Erreichung eines Umweltziels (z.B. die Förderung erneuerbarer Energien) oder eines gesellschaftlichen Anliegens (z.B. der Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten) anstrebt.

Dieser strenge Ansatz von Artikel 9 benachteiligt deshalb auch Fonds, die zwar eine nachhaltige Strategie verfolgen, aber zum Beispiel in Unternehmen investieren, deren Nachhaltigkeit noch etwas Luft nach oben hat und deshalb in die Kategorie 8 fallen. In den nächsten Monaten wird deshalb die Farbpalette der grünen Finanzwelt eine ziemliche Veränderung erleben. Viele Fonds werden dabei von dunkelgrün (Artikel 9) nach hellgrün (Artikel 8) wechseln, auch wenn sich ihre Investment-Strategie nicht im geringsten geändert hat.

Auch die Schweizer Vermögensverwalter werden davon betroffen sein. Einige Banken müssen dabei nicht nur die europäischen Vorschriften sondern gleich auch die von der schweizerischen Bankiervereinigung und der Asset Management Association Switzerland AMAS aufgestellen Richtlinien für nachhaltige Finanzen implementieren.

Und auch die Kunden benötigen sicher noch eine gewisse Begleitung durch ihre Berater, damit sie von der grünen Regulierungswelle nicht überfordert werden. Schlussendlich profitieren sie aber zukünftig von einem verlässlichen und standardisierten Zugang zu nachhaltigen Finanzdienstleistungen und -Produkten.

Nicolas Mougeot ist Head of Investment Strategy and Sustainability bei Indosuez Wealth Management.

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