Die UBS hat in einem sogenannten Zulassungsantrag den US-Behörden bekannt gegeben, dass sie eine längere Frist für die Umsetzung der höheren Kapitalanforderungen erhalten hat. Dies war vereinbart worden, als die UBS im März der Übernahme der Credit Suisse für 3 Milliarden Franken zugestimmt hatte. Die stufenweise Einführung der Kapitalanforderungen gibt der UBS mehr Luft bei der Umsetzung der Fusion.
Die UBS wird zudem von weiteren regulatorischen Erleichterungen profitieren und kann ihre bisherigen Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Aktiven beibehalten. Die Verhandlungen zwischen der Bank und dem Regulator über weitere Kapital- und Liquiditätsfragen sind noch im Gange.
Im Rahmen der Übernahme erhielt die UBS eine Bundesgarantie in Höhe von 9 Milliarden Franken für mögliche Verluste aus schwierig zu bewertenden Vermögenswerten der Credit Suisse. Im Bewilligungsgesuch wurden weitere Details zu den Bedingungen dieser Garantievereinbarung bekannt gegeben.
Demnach soll der Bund einen Sitz im neuen Aufsichtsgremium erhalten. Er soll auch Einfluss auf die Modalitäten nehmen können, falls die UBS den Garantievertrag verletzt. Am heutigen Donnerstag sollen die Bedingungen dieses Vertrages festgelegt werden.