Die UBS soll verpflichtet werden, ihre ausländischen Beteiligungen in der Schweiz vollständig mit Eigenkapital höchster Qualität zu unterlegen. Das schlägt der Bundesrat in einer überarbeiteten TBTF-Regulierung vor. Und das will auch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Während das Parlament derzeit über eine mögliche Abschwächung dieser Vorgabe diskutiert, bezeichnete SNB-Vizepräsident Antoine Martin den strengeren Vorschlag des Bundesrats weiterhin als die beste Lösung. In einem Referat sagte er:
Die Krise der Credit Suisse legte mehrere Schwachstellen im aktuellen regulatorischen Dispositiv offen, insbesondere im Bereich der Kapitalanforderungen und der Vorbereitung von Sicherheiten. Angesichts der höheren Konzentration im Schweizer Bankensektor und seiner Grösse im Verhältnis zum Schweizer BIP ist es umso wichtiger, dass die Schweiz eine solide «Too big to fail»-Regulierung (TBTF-Regulierung) umsetzt und diese Schwachstellen behebt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen TBTF-Massnahmen – insbesondere die vollständige Unterlegung von ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) – würden den Schweizer Finanzmarkt widerstandsfähiger machen.
Kompromissvorschläge aus dem Parlament würden es der UBS erlauben, bis zur Hälfte der geforderten zusätzlichen Kapitalunterlegung mit günstigerem Fremdkapital zu erfüllen – konkret mit sogenannten AT1-Anleihen. Allerdings ist diese Form von Kapital kaum tauglich, um in einer Krise Verluste zu absorbieren. Die beratende Kommission des Ständerats dürfte kommenden Montag ihre Position zu den Vorschlägen bekannt geben.
Antizyklischer Puffer nach oben offen?
Im Kern ging es in seinem Referat an der Uni Basel aber um eine Flexibilisierung des sektoriellen antizyklischen Eigenkapitalpuffers. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein Instrument, das es der Nationalbank erlaubt, von den Banken zu verlangen, dass sie etwa bei stark steigenden Immobilienpreisen ihr Kapital schrittweise aufstocken.
Erstmals wurde dieser Puffer in der Tiefzinsphase im Jahr 2013 eingeführt und ein Jahr später erhöht. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wurde er deaktiviert. 2022 wurde er dann reaktiviert und auf seine gesetzliche Maximalhöhe von 2,5 Prozent erhöht. «Diese strikte gesetzliche Obergrenze, die eine Schweizer Eigenheit ist, stellt eine Einschränkung für den Einsatz des antizyklischen Kapitalpuffers dar», sagt Martin. Er sei zwar nicht der Meinung, dass der Puffer aktuell erhöht werden sollte.
Aber er regte an, dass man sich angesichts der gesammelten Erfahrungen Gedanken zum Regelwerk machen sollte. Die Schweiz sei 2012 eines der ersten Länder weltweit gewesen, die den antizyklischen Kapitalpuffer aufgenommen habe. «In der Zwischenzeit haben andere Länder aufgeholt und das Instrument weiterentwickelt und so eine flexiblere und wirksamere makroprudenzielle Politik ermöglicht.»