Folgen der Übernahme
Trotz Übernahme will die Finanzmarktaufsicht laufende Enforcementverfahren in Zusammenhang mit der Credit Suisse unverändert weiterlaufen lassen. Zumindest für die nächsten Monate, möglicherweise auch länger.
28. März 2023 • Balz Bruppacher

Mit der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS stellt sich auch die Frage, was mit den zum Teil einschneidenden Verfügungen der Finma gegen das einverleibte Institut geschieht. Zumindest bis zur vollständigen Integration bleibt alles beim Alten, wie die Aufsichtsbehörde auf Anfrage erklärt.

Noch hängig ist zurzeit das Enforcementverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma im Fall der Milliardenverluste der CS aus der Kundenbeziehung mit dem US-Hedge-Fund Archegos. Bei dem im April 2021 eingeleiteten Verfahren geht die Finma vor allem Mängeln im Risikomanagement nach. Sie hat zur Aufarbeitung des Sachverhaltes einen Untersuchungsbeauftragten bei der Bank eingesetzt und auch Kontakte mit den Behörden in Grossbritannien und in den USA aufgenommen.

Im Gang sind zudem vier Enforcementverfahren gegen ehemalige Manager der Credit Suisse, die im Zusammenhang mit dem Fall Greensill eröffnet wurden. Um wen es sich dabei handelt, gibt die Finma nicht bekannt. Das Greensill-Verfahren gegen die Bank schloss die Aufsichtsbehörde vor Monatsfrist ab. Sie rügte die Credit Suisse wegen jahrelanger schwerer Pflichtverletzungen bei der Geschäftsbeziehung mit dem australischen Financier Lex Greensill und ordnete eine Reihe von Massnahmen an. So müssen auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied periodisch die wichtigsten rund 500 Geschäftsbeziehungen namentlich auf Gegenparteirisiken überprüft werden. Zudem sind die Verantwortlichkeitsbereiche der rund 600 höchsten Manager in einem Verantwortlichkeitsdokument festzuhalten.

"Die Finma wird das weiter intensiv beaufsichtigten"

Muss auch die UBS diese detaillierten Vorschriften sowie frühere von der Finma gegen die CS verfügte Massnahmen einhalten? Klar ist nach Auskunft von Finma-Sprecher Tobias Lux, dass in der CS die Massnahmen in der Zwischenphase bis zur Integration der Bank in die UBS eingehalten werden müssen. "Die Finma wird das weiter intensiv beaufsichtigten", sagte der Sprecher und fügt hinzu: "Solange die Verfügungsadressaten wie zum Beispiel Credit Suisse AG oder Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG nach der Fusion noch weiter existieren, sind die Anordnungen weiter umzusetzen und einzuhalten."

Wenn aufgrund der Integration Verfügungsadressaten zu existieren aufhörten, werde die Finma im Einzelnen beurteilen, "ob und inwiefern die Massnahmen in der neuen Struktur weiter einzuhalten sind oder ob diese obsolet werden". Die UBS kann mit anderen Worten nicht darauf zählen, dass sie die aufsichtsrechtlichen Altlasten der CS mit der Übernahme loswird.