Ethos Foundation kritisiert den Bundesrat

Für etwa 200 grosse Unternehmen gilt in der Schweiz ab 2023 eine Klimaberichterstattungspflicht. Die geplante Verordnung geht der Anlagestiftung Ethos zu wenig weit.

Ethos Foundation kritisiert den Bundesrat
Ab 2024 müssen grosse Unternehmen ihre Umweltberichte von der Generalversammlung genehmigen lassen. Protestaktionen dürfte es weiterhin geben. (Quelle: SRF)

Die Genfer Anlagestiftung und Stimmrechtsberaterin Ethos begrüsst zwar den Willen des Bundesrats, im Bereich der Klimaberichterstattung von Firmen vorwärtszumachen. Doch bedauere man, dass der aktuelle Entwurf die Unternehmen nicht verpflichte, alle ihre Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Ausserdem fehle die Pflicht, Informationen von einer unabhängigen Drittpartei überprüfen zu lassen.

Die Ethos-Stiftung ist deshalb der Ansicht, dass die Verordnung ungenügend sei, damit Anlegerinnen und Anleger die Wirksamkeit der Absenkpfade überprüfen können. Die Verordnung garantiere nicht in vollem Umfang die Veröffentlichung detaillierter, vergleichbarer und relevanter klimabezogener Informationen.

Ethos stört sich unter anderem an vagen Formulierungen wie “wenn möglich und angemessen”, “idealerweise” oder “wenn nötig”. Das ermögliche den Unternehmen, eine umfassende Veröffentlichung ihrer Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Ethos ist überzeugt, dass die Unternehmen verpflichtet werden sollten, alle Emissionen zu veröffentlichen und Reduktionsziele festzulegen, auch für die indirekten Emissionen, die durch die Verwendung ihrer Produkte oder ihre Lieferketten entstehen.

Ab 2023 gilt es Ernst

Der aktuelle Vorschlag sieht jedoch vor, dass sie alle Treibhausgasemissionen, einschliesslich der sogenannten Scope-3-Emissionen, nur "wenn möglich und angemessen" veröffentlichen müssen. Diese Informationen seien wichtig, damit die Gesamtleistung eines Unternehmens und seine Zukunftstauglichkeit beurteilt werden kann.

Konkret geht es bei der geplanten Verordnung um Offenlegungspflichten über nicht-finanzielle Belange, die mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative eingeführt werden.

Die Pflicht zur Klimaberichterstattung gilt für Aktiengesellschaften und etwa Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Franken oder einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken. Noch ist unklar, wie viele Unternehmen nach dem neuen Regime berichten müssen. Schätzungen reichen von 100 bis 200 Firmen.

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