Finma-Präsidentin Marlene Amstad verlangt einen erweiterten Werkzeugkasten. Sie fordert Bussenkompetenz, ein Verantwortlichkeitsregime und mehr Transparenz bei Enforcement-Verfahren. Diesen Dreiklang bringt sie seit dem Untergang der Credit Suisse vor, der sich praktisch vor den Augen der Aufsicht abspielte. So auch wieder in der jüngsten Ausgabe der NZZ am Sonntag (Abo).
Interessant sind ihre Begründungen, weshalb die Finma diese Verschärfungen brauche – zumal die Aufsicht mit dem Lizenz- und dem Gewährsentzug bereits heute über zwei Instrumente verfügt, die schärfer kaum sein könnten. Weshalb reicht dieses Schwert nicht aus?
«Ein Gewährs- oder ein Lizenzentzug ist für uns immer die Ultima Ratio», sagt Marlene Amstad. «Es ist ein schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, und es bestehen hohe rechtliche Hürden, bis das überhaupt möglich ist.»
Ist es tatsächlich so, wie Amstad behauptet? Experten und Praktiker aus der Branche sehen das teilweise völlig anders. Die Governance-Expertin Monika Roth hat in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass die Finma ihre bestehenden Möglichkeiten nicht ausgeschöpft habe.
Nicht genutzt, Möglichkeiten verpasst
Im Zentrum steht Artikel 3 des Bankengesetzes. Dieser besagt, dass eine Bank für die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit eine Bewilligung der Finma benötigt. Diese wird unter anderem nur dann erteilt, wenn «die mit der Verwaltung und Geschäftsführung der Bank betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten».
In einem Beitrag aus dem Jahr 2024 schrieb Roth im Zusammenhang mit der Krise der Credit Suisse, die Finma habe das Instrument der Gewährsanforderung «nicht genutzt und die Möglichkeit verpasst, konsequent darauf gestützte Wertungen, Empfehlungen und Urteile zu formulieren».
Sie weist darauf hin, dass die Vorgängerbehörde der Finma, die EBK, genau dies ab 2001 gegenüber Einzelpersonen getan habe. Der prominenteste Fall war Marcel Ospel. Die Behörde erklärte ihm 2008 in einem Gespräch, dass er die Gewähr nicht mehr erfülle. Ospel musste als UBS-Präsident zurücktreten. Bei der Credit Suisse seien dagegen sämtliche Verantwortlichen in ihren Ämtern geblieben, schreibt Roth. Niemand sei von der Finma zum Rücktritt aufgefordert worden.
Risikoprämie als Teil des Gehaltspakets
Auch unter Praktikern in der Bankenszene wird diese Einschätzung geteilt. Der CEO einer Bank formuliert es so: «Die Finma kann morgen in mein Büro kommen und mir mitteilen, dass ich die Gewähr nicht mehr biete. Das Einzige, was ich dann tun könnte, wäre meine sieben Sachen zu packen und den Badge abzugeben.»
Selbstverständlich könne er anschliessend den Rechtsweg beschreiten und gegen die Verfügung der Finma klagen. Viel nützen würde ihm das jedoch nicht. «Wenn ich nach drei oder fünf Jahren vor Gericht Recht bekomme, ist meine Karriere ohnehin beendet.»
Ob das fair sei? Er zuckt mit den Schultern. Das Gehaltspaket eines Banken-CEO müsse man eben auch als Prämie für genau dieses Risiko verstehen.
Wenige widerspenstige Institute
Marlene Amstad spricht im Interview davon, dass es ihr nicht um «mehr Regulierung» gehe, sondern um schärfere Konsequenzen für die «wenigen Institute», die sich bei schweren Regelverletzungen «renitent» verhalten.
Doch kann ein Ausbau der Kompetenzen tatsächlich die Antwort auf Widerspenstigkeit sein? Amstads Argumentation enthält eine gewisse Ironie. Ausgerechnet der Hinweis auf «renitente» Institute könnte auch als Eingeständnis gelesen werden, dass sich die Finma mit den bestehenden Kompetenzen in entscheidenden Fällen nicht durchsetzen konnte. Ob dafür tatsächlich neue Instrumente nötig sind oder vielmehr eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechts, ist genau die Frage.
Anmerkung vom 9.7.2026: Die Finma legt Wert auf die Feststellung, dass die zitierte Aussage des Banken-CEOs nicht dem geltenden Verfahren entspreche: «Ein CEO kann von der Finma nicht von einem Tag auf den anderen aus seiner Funktion entfernt werden. Der Entzug der Gewähr setzt vielmehr die Durchführung eines formellen Verfahrens durch die Firma voraus. Die Finma kann keinen CEO entfernen, solange die Verfügung zum Gewährsentzug nicht rechtskräftig ist.»