Folgenschwerer Bundesgerichtsentscheid
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von vier ehemaligen Mitarbeitern der Gazprombank bestätigt. Der Entscheid könnte weitreichende Folgen für den Finanzplatz Schweiz haben.
1. Juni 2026 • Beat Schmid

Das Bundesgericht hat die Urteile gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Schweizer Ablegers der Gazprombank bestätigt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte den Bankern mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vorgeworfen. Im Zentrum des Verfahrens standen zwei Konten, die der russische Cellist und Putin-Vertraute Sergei Roldugin bei der Bank eröffnet hatte.

Über diese Konten wurden Millionenbeträge verschoben. Die zentrale Frage lautete: War Roldugin tatsächlich der wirtschaftlich Berechtigte der Konten oder lediglich ein Strohmann? Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass die hohen Geldsummen auf den Zürcher Konten nicht von Roldugin selbst kontrolliert wurden, sondern von seinem Jugendfreund, dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Beweisen konnte sie diesen Verdacht allerdings nicht.

Das Bezirksgericht Zürich sprach die vier Banker im März 2023 wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche im Juni 2024 und verhängte bedingte Geldstrafen. Nun ist auch das Bundesgericht den Vorinstanzen gefolgt und hat die Verurteilungen bestätigt.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung schreibt, hält das Bundesgericht fest, dass ein Finanzintermediär bei Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben zusätzliche Abklärungen treffen müsse. Er dürfe sich nicht leichtfertig mit den Erklärungen eines Kunden zufriedengeben.

Ebenso stellte das Bundesgericht klar, dass für eine Strafbarkeit nicht nachgewiesen werden müsse, dass tatsächlich eine falsche wirtschaftlich berechtigte Person festgestellt worden sei. «Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. Die korrekte Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ist ein zentrales Element der Bekämpfung von Geldwäscherei. Das Urteil sendet daher ein wichtiges Signal an den Finanzplatz Schweiz», schreibt die Behörde.

«Mehr Verwirrung als Klarheit»

Von Seiten der Verurteilten kommt hingegen Kritik am Urteil. «Das vorliegende Urteil stiftet leider mehr Verwirrung als Klarheit, indem es – im Gegensatz zur bisherigen bundesgerichtlichen Praxis – die Strafbarkeit im Bereich der Sorgfaltspflichten von Finanzintermediären deutlich verschärft und faktisch eine Beweislastumkehr als neuen Massstab etabliert», sagt Reto Giudicetti, Sprecher der Gazprombank.

Nach der nun verschärften Linie genüge «offenbar bereits die blosse Vermutung», dass die wirtschaftliche Berechtigung aufgrund unzureichender Abklärungen unklar geblieben sei, sagt er. Strafbar erscheine damit nicht mehr erst der Geschäftsabschluss mit tatsächlich Unberechtigten, sondern bereits jener mit möglicherweise Unberechtigten. «Diese Entwicklung dürfte die ohnehin komplexe Rechtslage weiter verschärfen und den Schweizer Finanzsektor nachhaltig unter erhöhten regulatorischen Druck setzen – mit entsprechend spürbaren Folgen für die Rechtssicherheit im Alltag», so Giudicetti.

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