Gegen den ESG-Schwindel
Die EU-Finanzmarktaufsicht hat den Kampf gegen Greenwashing zuoberst auf die Agenda gesetzt. Doch um gegen zweifelhafte Produktanbieter vorzugehen, müsste sie zuerst darlegen, was ein nachhaltiges Finanzprodukt überhaupt ist.
14. Februar 2022 • red.

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am Freitag ihren Fahrplan im Bereich Sustainable Finance für die nächsten drei Jahre vorgestellt. Als eine von drei Topprioritäten definierte der EU-Finanzmarktregulator die «Bekämpfung von Greenwashing und die Förderung der Transparenz».

Wachsende Nachfrage für ESG-Investitionen und sich schnell entwickelnden Märkte begünstigen das Greenwashing, glaubt der EU-Regulator. Das Problem sei «komplex und vielschichtig», es könne verschiedene Formen annehmen und unterschiedliche Ursachen haben.

Greenwashing könne sich negativ auf Anlegerinnen und Anleger auszuwirken. Es gelte dieses Problem zu untersuchen, seine grundlegenden Merkmale zu definieren und es mit koordinierten Massnahmen und der Suche nach gemeinsamen Lösungen in der EU zu bekämpfen.

Kaum Asset-Manager bestraft wegen Greenwashing

Das Problem: Nur wenige Asset-Manager und Fondsanbieter – wenn überhaupt – wurden bisher wegen Greenwashing oder der Beschönigung ihrer ESG-gelabelten Produkten bestraft. Der Grund ist einfach: Es gibt keine klaren Regeln, was ESG oder Greenwashing überhaupt ist.

Die ESMA erklärte, dass sie das Problem «idealerweise» auf Basis eines umfassenden Regelwerks angehen würde, eines, das klare Grenzen aufzeigt und unzulässige Praktiken beschreibt. Doch bis ein solcher Rahmen im Detail ausgestaltet ist, kann noch viel Zeit vergehen.

Der Regulator signalisiert, schon früher einschreiten zu wollen. Es bestehe ein «echter Bedarf, Greenwashing unverzüglich zu bekämpfen, auch wenn noch nicht alle gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind», schreibt die ESMA in ihrem Fahrplan 2022 bis 2024. Die Behörde lässt offen, was sie damit genau meint.

Die EU führt neue ESG-Offenlegungspflichten für Unternehmen und Vermögensverwalter ein und arbeitet an einer «Taxonomie», was als «grüne» Investitionen gelten kann. «Die Sicherstellung einer konsistenten und effektiven Anwendung des EU-Regelwerks für nachhaltige Finanzen ist der Schlüssel zur Verhinderung von Greenwashing», so die ESMA.