MiCA ist da: was sich ändert, was nicht und was noch kommt

Wie Europas Kryptoregelwerk den Markt verändert und was es für die Schweiz bedeutet.

MiCA ist da: was sich ändert, was nicht und was noch kommt
MiCA ist da: was sich ändert, was nicht und was noch kommt. (Quelle: Markus Spiske / Unslash)

Am 1. Juli 2026 endet die Übergangsfrist der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Ab diesem Zeitpunkt benötigen Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten, grundsätzlich eine Zulassung. Damit gelten erstmals einheitliche Regeln in allen 27 Mitgliedstaaten.

Die neue Verordnung regelt die Emission bestimmter Krypto-Token sowie Dienstleistungen wie Verwahrung, Handel und Portfolioverwaltung. Ein zentrales Element ist das sogenannte Passporting: Eine Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat berechtigt Unternehmen dazu, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten.

Ein grosser Binnenmarkt

Die wichtigste Neuerung ist die regulatorische Klarheit. MiCA ersetzt nationale Einzelregelungen durch einheitliche Standards für Unternehmensführung, Eigenmittel, Verwahrung, Transparenz und Marktmissbrauch. Für institutionelle Investoren schafft das den bislang fehlenden verlässlichen Rechtsrahmen. Auch der Binnenmarkt wird gestärkt. Eine einzige Lizenz ermöglicht den Vertrieb in der gesamten EU und erleichtert grenzüberschreitendes Wachstum.

Zudem verbessert MiCA den Anlegerschutz durch verbindliche Offenlegungspflichten, die Trennung von Kundenvermögen und klare Verhaltensregeln. Stablecoins unterliegen künftig umfassenden Anforderungen an Reserven, Rücktausch und Governance. Gleichzeitig werden Anbieter ausserhalb der EU deutlich eingeschränkt: Dienstleistungen für EU-Kunden sind grundsätzlich nur noch auf deren ausdrückliche Eigeninitiative zulässig. Die europäische Aufsicht legt diese Ausnahme bewusst eng aus.

ETP laufen unter «altem» Gesetz

MiCA erfasst nicht den gesamten Kryptomarkt. Finanzinstrumente wie die meisten Krypto-ETP bleiben unter MiFID II reguliert. Vollständig dezentrale Protokolle, die meisten NFT und digitale Zentralbankwährungen (CBDC) fallen ebenfalls weitgehend ausserhalb des Anwendungsbereichs. Grossbritannien sowie die Schweiz unterliegen nicht MiCA und betreiben eigene Regulierungsregimes. Wer von der Schweiz aus aktiv EU-Kunden anspricht oder über eine EU-Gesellschaft tätig ist, muss die MiCA-Vorgaben dennoch einhalten. Zugleich entwickelt sich MiCA zunehmend zum europäischen Qualitätsstandard. Internationale Investoren und Geschäftspartner orientieren sich an diesen Governance- und Compliance-Anforderungen.

MiCA ist jedoch nicht das Ende der Regulierung. Die Europäische Kommission arbeitet bereits an den nächsten Schritten – unter anderem zu DeFi, Staking, Tokenisierung und der Weiterentwicklung der Stablecoin-Regeln.

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