Auch beim Rettungsschirm geht es um die UBS

Im Ständerat steht erneut eine Diskussion um die UBS bevor. Und zwar geht es um die Frage, ob und wie viel die Grossbank vorab für den geplanten staatlichen Rettungsschirm zahlen soll. Die Bankiervereinigung spricht bereits von einer «Sondersteuer» für die UBS und legt sich quer.

Auch beim Rettungsschirm geht es um die UBS
Foto Claudio Schwarz / Unsplash

Nach mehreren Anläufen hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats am Montag und Dienstag die Vorlage über den sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) bereinigt. Er besteht aus Liquiditätsspritzen der Nationalbank, die mit einer Bundesgarantie versehen sind, und die als dritte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen sollen, wenn einer Bank die flüssigen Mittel ausgehen und die ordentliche Liquiditätshilfe der Nationalbank ausgeschöpft ist. Es ist das Instrument, das vor der staatlich orchestrierten Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS im März 2023 per Notrecht zum Einsatz kam. Und der Nationalbank eine Liquiditätshilfe von 168 Milliarden Franken ermöglichte. 

Seither ist klar, dass der PLB ins ordentliche Recht überführt werden muss. Zumal die wichtigsten Finanzplätze dieses Instrument schon vor der CS-Krise kannten. Die Beratungen im Parlament verzögerten sich aber mehrmals. Auch wegen der heiss umstrittenen Eigenmittelfrage für die UBS. Nun ist die Vorlage für den Ständerat bereit. Allerdings mit einigen Änderungen gegenüber dem Antrag des Bundesrats, wie der Mitteilung der WAK zu entnehmen ist. Zu diskutieren gab demnach insbesondere die Frage, ob die Banken für die Bereitstellung staatlicher Liquiditätsunterstützungen eine Abgeltung entrichten sollen. Die Kommission bejahte dies mehrheitlich und sprach sich grundsätzlich wie der Bundesrat für eine vorab zu entrichtende Abgeltungspauschale aus. Sie beschloss aber mit sieben zu fünf Stimmen, die Abgeltungspauschale auf systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandgeschäft zu beschränken. 

Von der Abgabe ist nur die UBS betroffen

Das bedeutet, dass die Abgabe zurzeit nur von der UBS zu entrichten wäre. Und nicht von den anderen systemrelevanten Banken (ZKB, Raiffeisengruppe und Postfinance). Die Kommission begründete dies damit, dass das Auslandgeschäft wesentlich risikobelasteter sei als das Inlandgeschäft. Sie kam damit vor allem der Opposition der Raiffeisengruppe entgegen. Die Bemessung der Abgeltungspauschale wurde von der Kommission insofern entschärft, als Schuldinstrumente zur Verlusttragung von Insolvenzmassnahmen, vorbereitete Sicherheiten bei ausländischen Zentralbanken sowie weitere langfristige Finanzierungsquellen wie Covered Bonds und Pfandbriefanleihen einfliessen sollen. Mit sechs zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Kommission zudem, einen moderaten Bemessungsgrundsatz von maximal einem Basispunkt im Gesetz zu verankern, statt diese Frage in der Verordnung zu regeln. Der so modifizierten ex-ante-Abgeltungspauschale stimmte die Kommission mit acht zu vier Stimmen zu. 

Sie äusserte sich nicht dazu, wie hoch eine solche Abgabe in Franken für die UBS pro Jahr ausfallen dürfte. Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) sagte auf Anfrage, dies dürfte am unteren Ende des Betrags sein, den der Bundesrat in der Botschaft genannt hatte. Damals war von 70 bis 210 Millionen Franken für alle systemrelevanten Banken die Rede. 

Bankenlobby wehrt sich gegen «Sondersteuer» für UBS

Die unterlegene Minderheit spricht sich grundsätzlich gegen eine Abgeltungspauschale aus, weil die betroffenen Banken keinen Rechtsanspruch auf den Bezug staatlicher Liquiditätsunterstützung hätten. Sie wird von der Schweizerischen Bankiervereinigung unterstützt, die die Einführung des PLB zwar begrüsst, die Abgeltung aber ablehnt. «Sie stellt faktisch eine Sondersteuer für die UBS dar», teilte der Dachverband mit. Werde der PLB eingesetzt, müsse die betroffene Bank dafür bereits substanzielle Prämien und Zinsen an den Bund und die SNB entrichten. Eine zusätzliche Abgabe sei nicht gerechtfertigt und diskriminierend. Sie würde nur die UBS betreffen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich schwächen. – Stoff für eine neue UBS-Debatte im Ständerat. 

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