Raiffeisen-Prozess
Zieht der Ex-Raiffeisenbanker das erstinstanzliche Urteil nicht weiter, wäre er vor 70 wieder auf freiem Fuss und könnte auf seine blockierten Vermögenswerte zugreifen.
3. Januar 2023 • Beat Schmid

In diesen Tagen soll das schriftliche Urteil gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte endlich vorliegen. Insgesamt soll es 1200 Seiten umfassen. Das Zürcher Bezirksgericht begründet darin den Schuldspruch vom April 2022, den Experten als “hart” eingestuft haben. Vincenz wird mit einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten belegt. Sein Compagnon Beat Stocker mit 4 Jahren. Die Anwälte der beiden Hauptangeklagten haben angekündigt, die Urteile weiterzuziehen.

Wenn sie das tun, dann dürfte es noch mehrere Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Beobachter schätzen die Dauer auf drei bis sechs Jahre, bis das Bundesgericht letztinstanzlich geurteilt haben wird. Mit einem Weiterzug kann Vincenz darauf hoffen, dass das Obergericht den Fall anders beurteilen und mildere Strafen verhängen – oder ihn sogar vollumfänglich freisprechen wird, wie das Vincenz’ Verteidiger Lorenz Erni gefordert hatte.

Allerdings, und dieses Risiko besteht auch, könnten die Urteile noch “härter“ ausfallen. Um das abschätzen zu können, ist die schriftliche Begründung wichtig. Ein Weiterzug bleibt aber immer ein Risiko. Wollen Pierin Vincenz und Beat Stocker dieses Risiko tatsächlich eingehen?

Der Preis ist hoch

Unbestritten ist: Bei einem Weiterzug kann Vincenz den Antritt einer mutmasslichen Haftstrafe um Jahre hinauszögern. Doch der Preis ist hoch. Weshalb?

• Sämtliche Vermögenswerte bleiben jahrelang blockiert. Sie bleiben so lange gesperrt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Sperrung betrifft nicht nur seinen Immobilienbesitz mit einer Villa in Appenzellerland und Liegenschaften im Tessin und Graubünden, sondern auch sein Bargeld sowie Vorsorgegelder und Firmen- und Privatkonten. Der Staat hat diese Vermögenswerte zur Deckung der auferlegten Verfahrenskosten blockiert.

• Die Schadenersatzforderungen steigen mit jedem Jahr. Im Fall der Schattenbeteiligung von Commtrain beträgt die geforderte Summe 2,66 Millionen Franken. Zudem sind 5 Prozent Zins fällig, und zwar seit September 2008. Das bedeutet: die Schuld steigt im laufenden Jahr bereits auf 5,2 Millionen Franken. In sechs Jahren werden es 7 Millionen Franken sein. Allein die Zinslast beträgt dann 350’000 Franken. Dazu kommen weitere Zahlungen von über 400’000 Franken an Raiffeisen, die ebenfalls verzinst werden müssen. Nimmt er das Urteil an, kann er sich zudem teure Anwaltskosten sparen.

Pierin Vincenz läuft die Zeit davon

Pierin Vincenz läuft die Zeit davon. Im Mai wird er 67 Jahre alt. Bis ein letztinstanzliches Urteil vorliegt, wird er über 70, vielleicht schon 73 Jahre alt sein. Seit seiner Verhaftung im Februar 2018 ist seine Welt auf den Kopf gestellt. Er, der stets auf der Überholspur war, lebe von einer AHV-Rente von etwas mehr als 2000 Franken, sagte er während des Prozesses im April. Hat er Lust darauf, diesen Zustand noch weitere sechs Jahre durchziehen?

Zwar verweisen Strafrechtsexperten darauf, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, doch es ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls einen Rückzieher macht, wenn Vincenz das Urteil akzeptieren sollte. Akzeptiert er also die Haftstrafe, müsste er 3 Jahre und 9 Monate absitzen. Allerdings hat er bereits einen Teil davon geleistet. Angerechnet werden ihm die 106 Tage, die er 2018 in Untersuchungshaft sass. Das sind knapp 4 Monate.

Bei guter Führung könnte er nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe entlassen werden. Kommt es so, wäre Vincenz nach 2 Jahren und 4 Monaten wieder draussen. Mit 69 Jahren wäre er wieder in Freiheit und hätte die Chance, sein Leben nochmals neu zu ordnen. Möglicherweise wären Hafterleichterungen wie Halbgefangenschaft möglich, zumindest für einen Teil der Strafe.

Pierin Vincenz wird abwägen müssen, ob ein Weiterzug des Urteils sich tatsächlich rechnet oder nicht. Letztlich kann nur er genau abschätzen, ob nach Zahlung der Kosten und Schadenersatzzahlungen genügend Mittel bleiben, um einen Privatkonkurs abwenden zu können. Sein taktischer Vorteil ist, dass das Gericht nur im Fall von Commtrain die Schadensersatzansprüche definiert hat. In den anderen Fällen verwies das Gericht auf den Zivilweg. Bis hier ein letztinstanzliches Urteil gefällt ist und die Zahlungen fällig werden, kann es noch viele Jahre dauern.

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