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# UBS müsste im Fall des Wegzugs mit Auflagen der Finma rechnen
- URL: https://www.tippinpoint.ch/ubs-musste-im-fall-des-wegzugs-mit-auflagen-der-finma-rechnen/
- Published: 2026-10-01T05:35:03.000Z
- Updated: 2026-10-01T06:05:05.000Z
- Description: Seit der Schlappe der UBS im Ständerat macht das Wegzugsszenario wieder die Runde. Genährt von Börsenspekulanten und Medien, geduldet von der Grossbank, die auf eine Kehrtwende im Nationalrat hofft. Vielleicht macht sie aber die Rechnung ohne den Wirt: Die Aufsichtsbehörde der alten Heimat.
- Author: Balz Bruppacher
- Tags: UBS, Lex UBS, Financials, #pos1

Dass eine Sitzverlegung der UBS kompliziert und teuer wäre, wurde in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach thematisiert, auch von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Weniger Beachtung fand bisher, dass die hiesigen Behörden einem Wegzug durch Übernahme oder Fusion kaum tatenlos zusehen würden. Gemäss [Artikel 3ter des Bankengesetzes](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/51/117%5F121%5F129/de?ref=tippinpoint.ch#art%5F3%5Fter) ist für den Wechsel einer schweizerischen Bank oder Bankengruppe unter ausländische Beherrschung nämlich eine zusätzliche Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma erforderlich. Ohne zum konkreten Fall Stellung zu nehmen, wies die Finma auf Anfrage von Tippinpoint zudem darauf hin, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen mit den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten kann.

Zur Frage nach der rechtlichen Situation im Fall einer Fusion erklärte die Finma, die Beurteilung hänge von der konkreten Struktur der Transaktion ab. Neben gesellschaftsrechtlichen und allenfalls weiteren rechtlichen Bestimmungen seien die einschlägigen finanzmarktrechtlichen Vorschriften zu beachten. «Aus Sicht der Finma ist entscheidend, dass die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Gläubigerschutz jederzeit vollumfänglich gewährleistet sind», gab Finma-Sprecher Serkan Isik bekannt. 

### Auflagen zur Governance und zum Kapital möglich

Zur Erreichung dieses Ziels könnte die Aufsichtsbehörde die Übernahme oder Fusion einer Schweizer Bank durch ein ausländisches Institut an Bedingungen oder Auflagen knüpfen, «soweit dies aufgrund der konkreten Umstände angezeigt ist», wie sich die Finma ausdrückt. Diese könnten beispielsweise die Organisation und Governance, das Risikomanagement, die Kapital- und Liquiditätsausstattung, die Konzernstruktur oder die Umsetzung der Transaktion betreffen. Welche Massnahmen im Einzelfall erforderlich seien, lasse sich nicht generell, sondern nur gestützt auf die konkreten Gegebenheiten beurteilen.

Auf die Frage, ob die Finma eine Übernahme oder eine Fusion letztlich verhindern könnte, erklärte Isik, massgeblich seien die gesetzlichen Voraussetzungen. Wenn diese erfüllt seien, erteile die Finma die erforderliche Bewilligung. Die Beurteilung erfolge stets einzelfallbezogen auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Finma betonte, ihre Antworten seien genereller Natur losgelöst von konkreten Einzelfällen und mochte sich auch nicht zu früheren Fällen äussern. 

### Erinnerungen an den Einstieg des Singapur-Staatsfonds bei der UBS

Die Politik befasste sich schon einmal mit solchen Fragen, und zwar nach dem Einstieg des Staatsfonds GIC von Singapur mit elf Milliarden Franken bei der angeschlagenen UBS im Jahr 2007\. Die SP sorgte sich damals um eine «Teilverstaatlichung der UBS durch den Staat Singapur». Die damalige Wirtschaftsministerin Doris Leuthard kündigte an, Schranken für Beteiligungen ausländischer Staatsfonds zu prüfen. 

Der [Bundesrat antwortete im März 2008](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20083018&ref=tippinpoint.ch) auf eine dringliche Interpellation der SP-Fraktion, dass die Schweiz als kleine, offene und auf einen starken Finanzplatz abgestützte Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem möglichst freien, nichtdiskriminierenden und transparenten Kapitalmarkt habe. Vor diesem Hintergrund seien ausländische Investoren in der Schweiz willkommen. Dies gelte insbesondere auch für den Finanzplatz und die Bankenbranche. International seien die Staatsfonds in jüngster Zeit auch als Investoren von Grossbanken in Erscheinung getreten. Sie hätten für Liquidität gesorgt und geholfen, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegen Beteiligungen ausländischer Staatsfonds machte der Bundesrat nicht aus.