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# Pierre Mirabaud wegen Bestechung und Geldwäscherei vor Bundesstrafgericht
- URL: https://www.tippinpoint.ch/pierre-mirabaud-wegen-bestechung-und-geldwascherei-vor-bundesstrafgericht/
- Published: 2026-08-25T19:46:39.000Z
- Updated: 2026-08-25T19:46:39.000Z
- Description: Der frühere Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung und ehemaliger Teilhaber der gleichnamigen Genfer Privatbank soll wegen Bestechung fremder Amtsträger und schwerer Geldwäscherei zu 24 Monaten bedingt verurteilt werden.
- Author: Balz Bruppacher
- Tags: Financials, Mirabaud

Die Genfer Privatbank Mirabaud kommt nicht aus den Negativschlagzeilen. Nach [Verfahren der Finanzmarktaufsicht Finma und der Genfer Staatsanwaltschaft](https://www.tippinpoint.ch/donnerschlag-gegen-mirabaud-bussen-und-millionenstrafe-gegen-die-bank-und-ihr-aushaengeschild/) im Zusammenhang mit der Betreuung des verstorbenen US-Milliardärs Robert Brockman geht es nun um eine heikle Geschäftsbeziehung in den Nullerjahren. Sie betrifft den ehemaligen Generaldirektor der kuwaitischen Sozialversicherungsbehörde PIFSS, Fahad Al-Rajaan. Er starb im September 2022 im Londoner Exil. 

Laut der am Dienstag veröffentlichten Anklageschrift wirft die Bundesanwaltschaft (BA) dem früheren Spitzenbanker Pierre Mirabaud im Zusammenhang mit der Betreuung des Kunden Al-Rajaan Bestechung fremder Amtsträger und schwere Geldwäscherei vor. Und zwar soll Mirabaud zwischen Mai 2000 und März 2012 dem Kuwaiter fortlaufend und systematisch einen Vorteil in Höhe von 82'330'943 Franken in Form ungerechtfertigter Rückvergütungen gewährt haben. Als Gegenleistung habe Al-Rajaan beschlossen, Vermögenswerte der PIFSS bei Mirabaud anzulegen und Anteile an den Anlagefonds – 595'272'309 Dollar per 31\. Dezember 2012 – zu erwerben, die insbesondere von der Mirabaud-Gruppe verwaltet worden seien. 

Pierre Mirabaud wird vorgeworfen, Al-Rajaan bestochen zu haben, um die Interessen der Bank beziehungsweise seine eigenen Interessen als Gesellschafter zu begünstigen. Weiter beschuldigt die BA Mirabaud der qualifizierten Geldwäscherei, weil er unrechtmässige Provisionen in Form von 122 Geldtransfers im Gesamtbetrag von umgerechnet 76'965'605 Franken überwiesen habe, beziehungsweise habe überwiesen lassen. Dies mit dem Ziel, die Ermittlung der kriminellen Herkunft der Al-Rajaan gewährten unrechtmässigen Provisionen zu erschweren und ihre Auffindung zu vereiteln.

Die Anklage gegen Mirabaud erfolgt im abgekürzten Verfahren gemäss [Artikel 358 der Strafprozessordnung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?ref=tippinpoint.ch#a358). Dabei geht es um eine Art Deal zwischen der Anklagebehörde und dem Beschuldigten, wenn dieser geständig ist und die Strafe nicht fünf Jahre übersteigt. Das Gericht prüft in einer summarischen Hauptverhandlung dann nur noch, ob das Verfahren korrekt angewendet wurde und ob die Strafe angemessen ist. Im Fall von Pierre Mirabaud wird eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe beantragt. Die BA berücksichtigte dabei, dass der heute 77-Jährige seit mehreren Jahren keine berufliche Tätigkeit mehr ausübt, dass sein Gesundheitszustand geschwächt ist und dass er aktiv mit der BA zusammenarbeitete sowie geständig ist. Überdies habe sich Mirabaud proaktiv an einem globalen Abkommen zur Entschädigung der kuwaitischen Sozialversicherungsbehörde beteiligt, einem Schritt, der nahe an die Wiedergutmachung komme, wie sie im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. 

Pierre Mirabaud ist einer der bekanntesten Bankier in der jüngeren Geschichte des Schweizer Finanzplatzes. Von 2003 bis 2009 präsidierte er die Schweizerisch Bankiervereinigung, den Dachverband der Schweizer Banken. Der joviale Banker mit dem auffälligen Schnauz war nie um eine prägnante Stellungnahme verlegen. In Erinnerung ist zum Beispiel sein Bomont nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen II mit der EU im Frühling 2004, wonach das Bankgeheimnis nun für mindestens 15 Jahre betoniert sei.

Der Anklageschrift der BA ist am Rande zu entnehmen, dass in der gleichen Angelegenheit auch gegen Yves Mirabaud wegen Geldwäscherei ermittelt wurde. Dieses Verfahren wurde am vergangenen 27\. Mai mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Zum Strafmass wurden keine Angaben gemacht. [Yves Mitrabaud hatte die Bank 2024 vor dem Hintergrund der Finma-Verfahren verlassen](https://www.tippinpoint.ch/austritt-im-stillen-yves-mirabaud-trat-bereits-im-mai-aus-dem-verwaltungsrat-zurueck/). 

Auf die Verfahren gegen ihre prominenten, früheren Teilhaber angesprochen, erklärte die Mirabaud-Gruppe: «Die Bank hat keinen Kommentar, sie ist in diesen Verfahren nicht Partei.» Einer der Verteidiger von Pierre Mirabaud sagte auf Anfrage, sein Klient werde vor Gericht Stellung nehmen.