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# Lohnt sich der Schweiz-Exit für die UBS? Der Bund findet: Nein
- URL: https://www.tippinpoint.ch/lohnt-sich-der-schweiz-exit-fur-die-ubs-der-bund-findet-nein/
- Published: 2026-10-29T16:25:14.000Z
- Updated: 2026-10-29T16:25:14.000Z
- Description: Die UBS droht mit einem Wegzug aus der Schweiz. Doch würde sich ein solcher Schritt überhaupt lohnen? Der Bund hat die Szenarien USA und Grossbritannien untersucht. Reuters konnte das Papier einsehen.
- Author: Beat Schmid
- Tags: Lex UBS, UBS, Regulierung

Jetzt schaltet sich der Bund in die Wegzugsdebatte der UBS ein. In einem Papier, das die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte, ist die Regierung der Frage nachgegangen, ob es sich für die Grossbank überhaupt lohnen würde, ihren Sitz nach New York oder London zu verlegen. Die interne Analyse kommt zum Schluss, dass ein Wegzug in beide Länder mit hohen Kosten verbunden wäre, die mit der zusätzlichen Kapitalbelastung durch die Schweizer Vorschläge vergleichbar wären.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hatte vor Kurzem gesagt, dass ein Wegzug der UBS unwahrscheinlich sei. Eine Verlagerung käme die Bank teurer zu stehen als die neuen Eigenkapitalvorschriften und wäre rechtlich komplex.

Die UBS argumentiert dagegen, die geplanten Vorschriften würden ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hat angedeutet, dass die Bank ihre Zukunft in der Schweiz überdenken könnte, sollten die Anforderungen zu streng ausfallen.

Sergio Ermotti [relativierte in einem Analystencall](https://www.tippinpoint.ch/sergio-ermotti-und-das-doppelte-spiel-mit-dem-ubs-wegzug/) die Bedeutung des Schweizer Passes: «Eine Bank mit Schweizer DNA, die in der Schweiz verwurzelt ist, zu sein, ist ein grosser Vorteil. Aber das ist nicht der Grund, weshalb unsere Kunden bei uns Bankgeschäfte tätigen.»

### USA: Teure Restrukturierung statt Kapitalersparnis

Im Dokument zeigen die Behörden auf, dass eine Verlegung des Hauptsitzes in die USA keineswegs einfach wäre. Dies gilt selbst dann, wenn die UBS dadurch einen Teil der neuen regulatorischen Anforderungen umgehen könnte.

Bei einer sogenannten flachen Holdingstruktur, wie sie für Banken mit Sitz in den USA typisch ist, würden die einzelnen UBS-Gesellschaften direkt von der Holdinggesellschaft gehalten. Bei der UBS ist dagegen das Stammhaus zwischengeschaltet: Die Tochtergesellschaften sind ihm unterstellt, während das Stammhaus selbst zur übergeordneten Konzernholding gehört.

Aufgrund der amerikanischen Vorschriften zu Double Leverage und Clean Holding Companies würde eine solche flache Holdingstruktur im Wesentlichen gleich viel Kapital binden wie eine vollständige Eigenkapitalunterlegung sowohl der inländischen als auch der ausländischen Tochtergesellschaften, schreibt Reuters.

Die amerikanischen Vorschriften für sogenannte Clean Holding Companies sollen sicherstellen, dass die Holdinggesellschaft einer Grossbank möglichst frei von Verbindlichkeiten bleibt, die eine Abwicklung in einer Krise erschweren könnten.

Die Double-Leverage-Beschränkungen regeln, in welchem Umfang eine Muttergesellschaft Fremdkapital aufnehmen darf, um damit ihre Tochtergesellschaften mit Eigenkapital auszustatten. Gemäss aktuellem Regime muss die UBS ihre Auslandtöchter mit 45 Prozent hartem Eigenkapital und 15 Prozent AT1 im Stammhaus unterlegen.

Sollten die US-Behörden bei einem Wegzug die heutige Konzernstruktur der UBS akzeptieren, wären laut Analyse des Bundes gewisse Erleichterungen bei der Eigenkapitalunterlegung der Tochtergesellschaften denkbar.

### Grossbritannien: Schweizer Geschäft wird zur Kapitalbelastung

In Grossbritannien verlangen die Vorschriften zusätzliches Kapital für das Schweizer Geschäft. Bei einem Wegzug würde die UBS gemäss [Reuters-Bericht ](https://www.reuters.com/legal/transactional/swiss-assess-potential-ubs-relocation-highlight-difficulties-2026-10-29/?ref=tippinpoint.ch)etwas weniger strengen Vorschriften für ausländische Tochtergesellschaften unterliegen. Zudem gewähren die britischen Behörden in bestimmten Fällen Ausnahmen. Andererseits müsste die UBS nach britischem Recht zusätzliches Kapital für ihr Schweizer Geschäft vorhalten, das dann aus ausländische Beteiligung betrachtet würde. 

Insgesamt sei es schwierig, die möglichen Veränderungen seriös zu quantifizieren, hält die Analyse laut der Nachrichtenagentur fest. Der Bundes geht auf andere Exit-Szenarien nicht ein, etwa auf die Verlagerung des Sitzes im Rahmen einer Fusion mit einer ausländischen Bank. Auch kein Thema ist gemäss Reuters, welche Kosten für die Schweiz entstehen würden, sollte die UBS ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen.