> ## Content Index
> Fetch the complete content index at: https://www.tippinpoint.ch/llms.txt
> Use this file to discover other available public pages before exploring further.

# BVG-Mindestzins: Pensionskassen müssen mehr für die Versicherten herausholen
- URL: https://www.tippinpoint.ch/bvg-mindestzins-pensionskassen-mussen-mehr-fur-die-versicherten-herausholen/
- Published: 2026-11-04T13:42:13.000Z
- Updated: 2026-11-04T13:42:13.000Z
- Description: Ab 2027 gilt ein Mindeszins von zwei Prozent. Der Bundesrat erhöht damit den Druck auf die Vorsorgeeinrichtungen, bessere Anlageergebnisse zu erzielen und die Versicherten stärker daran zu beteiligen. Die Arbeitgeber finden es «fahrlässig».
- Author: Redaktion
- Tags: Versicherungen, Financials

Der Bundesrat sorgt mit einem kräftigen Zinsschritt für Diskussionen in der beruflichen Vorsorge. Ab Januar 2027 steigt der BVG-Mindestzinssatz von bisher 1,25 auf 2 Prozent. Das entspricht einer Erhöhung um 0,75 Prozentpunkte. So hoch lag der Mindestzins zuletzt 2011.

Die Landesregierung geht damit weiter als die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge. Diese hatte Ende August mit 10 zu 4 Stimmen eine Erhöhung auf 1,75 Prozent empfohlen. 

Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit der guten Entwicklung der Finanzmärkte und der guten finanziellen Lage der Pensionskassen. Tatsächlich haben die Vorsorgeeinrichtungen in den vergangenen Jahren gut verdient. Nach Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen erzielten sie 2025 eine durchschnittliche Rendite von 6,1 Prozent. In den ersten acht Monaten des laufenden Jahres waren es bereits 5,4 Prozent. 

Damit konnte sie dicke Polster aufbauen: Der durchschnittliche Deckungsgrad der Pensionskassen ohne Staatsgarantie erreichte Ende August 122,5 Prozent. Diese «sehr gute» finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen erlaube eine «deutliche» Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe, schreibt der Bundesrat.

### Ein «fahrlässiger» Entscheid

Beim Schweizerischen Arbeitgeberverband stösst der Entscheid auf Kritik. Der Verband bezeichnet den Zinssprung als gar als «fahrlässig». Die geopolitischen Risiken seien keineswegs kleiner geworden, auch die wirtschaftlichen Aussichten hätten sich nicht wesentlich verbessert.

Besonders betroffen seien Vorsorgeeinrichtungen, die hauptsächlich obligatorische Leistungen versichern. Diese hätten weniger Spielraum, um schlechte Anlagejahre auszugleichen. Hinzu komme der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent, der die Kassen bereits stark belaste. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre es deshalb vernünftiger gewesen, den Mindestzins unverändert zu lassen oder ihn nur in kleineren Schritten anzuheben. 

Anders beurteilen die Gewerkschaften die Ausgangslage. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte bereits im Sommer einen Mindestzinssatz von 3 Prozent gefordert. Die Pensionskassen hätten in den vergangenen Jahren hohe Renditen erzielt, während die Versicherten davon nur unzureichend profitiert hätten. Auch Travail Suisse hatte sich für eine stärkere Erhöhung ausgesprochen und einen Mindestzins von 2 Prozent als angemessen bezeichnet. 

### Versicherer wollten den Mindestzins sogar senken

Noch weiter von der Entscheidung des Bundesrats entfernt liegt die Position des Schweizerischen Versicherungsverbands. Dieser hatte sich im August für eine Senkung ds Mindestzins auf 1 Prozent ausgesprochen.

Die Versicherer argumentierten, eine gesetzliche Mindestgarantie müsse auch für Vorsorgeeinrichtungen mit geringer Risikofähigkeit langfristig tragbar sein. Gute Anlageergebnisse einzelner Jahre dürften nicht automatisch zu einer höheren garantierten Verzinsung führen. 

Der neue Mindestzins gilt ausschliesslich für die obligatorischen Altersguthaben nach BVG. Viele Pensionskassen verzinsen die Guthaben ihrer Versicherten bereits heute deutlich höher. Der Mindestzins ist deshalb vor allem für jene Vorsorgeeinrichtungen relevant, die nahe am gesetzlichen Minimum operieren.

### Höhere Risiken 

Der Entscheid ist Wasser auf die Mühlen jener, die von den Pensionskassen bessere Anlageergebnisse und eine stärkere Beteiligung der Versicherten an den erwirtschafteten Renditen fordern. Denn die Unterschiede zwischen den Vorsorgeeinrichtungen sind beträchtlich. 

Laut der jüngsten Swisscanto-Pensionskassenstudie verzinsten die besten 10 Prozent der Kassen die Altersguthaben 2025 mit durchschnittlich 9,25 Prozent, die schwächsten 10 Prozent dagegen nur mit 2 Prozent. Der höhere Mindestzins erhöht damit den Druck auf die Pensionskassen, ihre Gelder möglichst rentabel anzulegen und die Erträge stärker an die Versicherten weiterzugeben. Allerdings kann das auch bedeuten, dass vermehrt höhere Anlagerisiken eingehen.