Bezirksgericht
Im März wurden Pierin Vincenz und Beat Stöcker schuldig gesprochen. Sie warten jetzt schon seit sieben Monaten auf die schriftliche Begründung – und müssen sich weiter gedulden.
27. November 2022 • Beat Schmid

Das schriftliche Urteil werde im Sommer vorliegen, sagte der vorsitzende Richter Sebastian Aeppli bei der Urteilsverkündung am 13. April. Doch das Urteil lässt weiter auf sich warten.

Die “NZZ am Sonntag” meldete kürzlich, das schriftliche Urteil werde den Parteien nun bis Ende November zugestellt. Das Gericht will diesen Termin jedoch nicht bestätigen: “Auf Ende November wird es nicht mehr reichen”, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber dem “SonntagsBlick”. Auf einen neuen Stichtag will sich die Behörde nicht festlegen.

Normalerweise sollten Richter ihre schriftlichen Urteile binnen maximal drei Monaten verfassen und an die Prozessparteien weitergeben. So hält es die schweizerische Strafprozessordnung fest.

“Müsse das Gericht das Urteil begründen, so stellt es innert 60 Tagen, ausnahms­weise 90 Tagen, der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft das vollständige begründete Urteil zu”, lautet der entsprechende Passus. Allerdings drohen den Richtern keine Konsequenzen, wenn sie sich nicht daran halten.

Das Schriftstück soll inzwischen rund 1000 Seiten umfassen. Richter nimmt dürfte sich auch deshalb so viel Zeit nehmen, weil er genau weiss, dass die Gegenparteien, also die Anwälte von Pierin Vincenz und Beat Stocker, jedes Komma der schriftlichen Fassung auseinandernehmen werden.

Das ständige Herauszögern ist peinlich für das Zürcher Bezirksgericht. Im September sagte eine Sprecherin gegenüber Tippinpoint, das Urteil werde im “Sommer oder Spätsommer” kommen.

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