Grüne Anlagen
Wann darf an Fonds als nachhaltig bezeichnet werden? Der Verband Asset Management Association Switzerland stellt dazu erstmals verbindliche Regeln auf.
26. September 2022 • red.

Sustainable, nachhaltig, ESG – drei Begriffe, die von Anlegerinnen, Fondsanbieter und Asset-Manager oftmals völlig unterschiedlich beurteilt werden. Der Verband Asset Management Association Switzerland (AMAS) will Klarheit schaffen und führt eine neue Selbstregulierung im Bereich Sustainable Finance ein.

Dadurch sollen die Qualitätsstandards gesetzt und die Transparenz von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erhöht werden, teil die AMAS in einer Mitteilung mit.

Die Selbstregulierung setzt bei der Organisation eines Finanzinstituts und bei den Produkten selbst an. Sie umfasst, wie diese vermarktet werden und welche Informationen enthalten sind.

Die Kernpunkte sind:

• Asset Manager müssen sowohl in den Führungsgremien, in den Kontrollinstanzen als auch auf operationeller Ebene über die notwendigen Nachhaltigkeits-Kenntnisse verfügen sowie Infrastruktur und Ressourcen sicherstellen, um die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Anlagestrategie umzusetzen.

• Es gilt eine Dokumentationspflicht über Nachhaltigkeitspolitik und -ansätze, wie auch für in Anlagestrategie und -prozess verwendete Metriken, Datenkriterien und Analysetools.

• Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen als Anlageansätze nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen.

• Gegenüber Anlegerinnen und Anlegern besteht eine Reporting-Pflicht, mit dem Ziel, die angestrebten Nachhaltigkeitsziele anhand von vergleichbaren Indikatoren transparent zu machen.

Die Selbstregulierung erhöhe die Qualität von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug und stelle Transparenz durch umfassende Dokumentations- und Reportingpflichten her, sagt Iwan Deplazes, Chairman der AMAS. Laut Adrian Schatzmann, CEO der AMAS, leiste die Branche mit den Richtlinien einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit gemäss den Leitlinien des Bundesrates.

Sie stehen im Einklang mit der Finanzmarktstrategie des Bundesrates und dem “gemeinsamen Ziel, die Schweiz als führenden Hub für Sustainable Finance zu positionieren”, sagt Schatzmann.

Die freie Selbstregulierung wurde in einem breit abgestützten Prozess für die Mitglieder AMAS erarbeitet und tritt am 30. September 2023 in Kraft. Sie ergänzt die Selbstregulierungsbestimmungen der Bankiervereinigung.

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